S-Pass Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinbarung über den S-PASS. Die Salzburger Jugendkarte
Die Vereinbarung über den Bezug des S-Pass kommt mit der Annahme des Bestellformulars zustande, sofern alle erforderlichen formalen Kriterien erfüllt werden. Diese Vereinbarung über den S-Pass regelt das Verhältnis zwischen dem Land Salzburg, der mit dem Management der Karte beauftragten Einrichtung akzente Salzburg und den S-Pass Userinnen/User betreffend den Erwerb und den Gebrauch ihrer/seiner Jugendkarte des Landes.
1. Bestellung des S-Pass
1.1. Die Bestellung der Jugendkarte erfolgt online auf www.s-pass.at.
1.2. Eine S-Pass Bestellung gilt dann als vollständig, wenn
a) die Pflichtfelder ausgefüllt sind,
b) ein digitales Portraitfotos übermittelt und
c) die persönlichen Daten bestätigt wurden, z. B. durch den Upload eines gültigen Lichtbildausweises.
d) Sind alle diese Voraussetzungen positiv erfüllt, wird die Kartenproduktion in
die Wege geleitet.
e) Die Erledigung des Produktionsprozesses dauert bis zum Erhalt des S-Pass
ca. 4-6 Wochen.
1.3. Überprüfung der Angaben
Die persönlichen Angaben auf dem S-Pass Bestellschein, insbesondere die Richtigkeit des Alters, werden von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Gemeinde, Bürgerservice der Stadt Salzburg, Schule, akzente Jugendinfos oder durch das S-Pass-Team geprüft.
Diese Altersbestätigung erfolgt auf Basis:
- Gemeinde – zentrales Melderegister
- Bürgerservice der Stadt Salzburg - zentrales Melderegister
- Schule – Schülerstammdaten, Klassenlisten
- Lehrbetrieb
- akzente Salzburg Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Jugendinfo etc.) : Kontrolle des Reisepasses, Personalausweises, Führerscheins, der e-card bzw. Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis.
- S-Pass Team: digitales Foto eines gültigen Lichtbildausweises
1.4. Das S-Pass-Team ist zur Annahme eines Bestellscheines und der damit in Zusammenhang stehenden Kommunikation nicht verpflichtet.
1.5. Die Vereinbarung über den S-Pass beginnt mit der Annahme durch das S-Pass-Team sowie der Erfüllung der formalen Voraussetzungen. Die Karte wird für eine definierte Gültigkeitsdauer ausgestellt und verfällt mit Ablauf des auf der Karte eingeprägten Verfallsdatums. Für den Anspruch auf die Jugendkarte des Landes ist der Wohnsitz im Bundesland Salzburg Voraussetzung.
1.6. Der S-Pass verfällt nach Ablauf und muss aktiv erneuert werden.
1.7. Die/der S-Pass Bestellerin/Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die mit dem Management der Jugendkarte beauftragte Stelle die persönlichen Daten der S-Pass Bestellerin/des S-Pass Bestellers aus betrieblich notwendigen Gründen und zu Zwecken der Kartenausstellung an die kartenproduzierende Stelle übermittelt.
1.8. Den S-Pass gibt es in unterschiedlichen Mutationen
- S-Pass PUR: Grundmodell der Salzburger Jugendkarte inklusive EYC-Jugendkarte
- Salzburger Lehrlingscard, die kostenlose Ausweis- & Servicekarte für Salzburgs Lehrlinge
- die SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD inkl. S-Pass – auf jedem Freifahrtausweis des Salzburg Verkehrs ist automatisch der S-Pass integriert inkl. Vorteilswelt. Die kombinierte Karte ist allerdings kein Altersnachweis.
Die digitale SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD können in der S-Pass App durch Opt-in zu einem digitalen Vorteilskarte für Salzburg und Europa erweitert werden.
1.9. Reklamationen: Eine Neuausstellung des S-Pass wird mit EUR 14,- berechnet, auch wenn die ursprüngliche Jugendkarte kostenlos war.
1.10. Die/der Jugendliche bestätigt auf ihrem/seinemS-Pass Bestellschein, dass sie/er über die Bestellung des S-Pass mit ihren/seinen Eltern spricht.
1.11. Auftraggeber des S-Pass ist das Land Salzburg. Träger der Salzburger Jugendkarte ist der Verein akzente Salzburg.
2. Ausstellung des S-PASS
2.1. Nach Zustandekommen der Vereinbarung über den S-Pass oder einer seiner Mutationen erhält der Kunde nach vier bis sechs Wochen seinen personalisierten S-Pass bzw. die digitale Jugendkarte in der S-Pass App. Diese enthält folgende Informationen: Foto, Vor- und Zuname der Userin/des Users, Geburtsdatum, Wohnort, die Nummer des S-Pass und den Verfallstag.
2.2. Die Userin/der User ist verpflichtet, sofort nach Erhalt der Karte ihre/seine Daten auf der Karte zu überprüfen und Fehler dem S-Pass-Team innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben. Wenn ein Nachdruck oder eine Berichtigung erforderlich ist, ist die ursprüngliche Karte an akzente Salzburg zurückzusenden und eine neue Karte wird zugesandt. Wenn die Ersatzproduktion aus Verschulden der Userin/des Users erforderlich ist, werden allfällige Beiträge in Rechnung gestellt.
Wenn ein Nachdruck oder eine Berichtigung erforderlich ist, ist die ursprüngliche Karte an akzente Salzburg zurückzusenden und eine neue Karte wird zugesandt. Wenn die Ersatzproduktion aus Verschulden des S-Pass Users erforderlich ist, werden allfällige Beiträge in Rechnung gestellt.
3. Verwendung der Karte
3.1. Der S-Pass ist die Salzburger Jugendkarte, die für Salzburger Jugendliche als anerkannter Ausweis im Sinne des Salzburger Jugendschutzgesetzes gilt.
Neben genannter Ausweisleistung bietet diese Jugendkarte allen 10- bis 26-jährigen Salzburgerinnen und Salzburgern im Bundesland auch Ermäßigungen, Vergünstigungen und Preisvorteile die auf der Website www.s-pass.at veröffentlicht sind.
In der Kombination S-Pass mit SUPER s'COOL-CARD iund s'COOL-CARD st die Altersnachweis-Funktion laut Jugendschutzgesetz nicht enthalten.
3.2. Durch die Verbindung mit der European Youth Card (EYC) bietet der S-Pass Zugang zu Vorteilen bei teilnehmenden Partnern in Österreich und weiteren europäischen Ländern. Bei S-Pass und Lehrlingscard ist die EYC Bestandteil des jeweiligen Kartenprodukts und wird in der S-Pass App ohne zusätzliche EYC-Aktivierung bereitgestellt. Bei einer digitalen Schülerfreifahrt von Salzburg Verkehr kann die regionale und europäische Vorteilswelt in der App in einem eigenen Schritt aktiviert werden. Informationen zu teilnehmenden EYC-Partnern sind unter www.eyca.org abrufbar.
3.3 Nutzung der S-Pass/EYC-Karte für Ermäßigungen und Vorteile
Zur Inanspruchnahme eines Vorteils weist der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin die Berechtigung grundsätzlich über die digitale S-Pass/EYC-Karte in der S-Pass-App nach. Je nach Partner erfolgt die Einlösung durch Vorzeigen der digitalen Karte oder durch Scannen des in der App angezeigten QR- bzw. Strichcodes. Bei Online-Angeboten kann die Kartennummer zur Einlösung des jeweiligen Vorteils verwendet werden. Sofern eine physische S-Pass/EYC-Karte bestellt und ausgegeben wurde, kann diese bei Partnern ebenfalls als Nachweis der Vorteilsberechtigung vorgezeigt werden, soweit dies für den jeweiligen Vorteil vorgesehen ist.
3.4. Karteninhaberinnen und Karteninhaber sind nur solange und soweit berechtigt, die Karte zu verwenden, als die jeweilige Karte gültig ist.
3.5. Das Land Salzburg stellt den S-Pass pur inkl. EYC kostenlos zur Verfügung.
4. Der digitale S-Pass
4.1. Den S-Pass und die Lehrlingscard gibt es auch als digitale Karte über die kostenlose S-Pass App am Smartphone. Der digitale S-Pass und die digitale Lehrlingscard verfügen über die gleichen Funktionen wie die Plastikkarte, d.h. die Karten sind ein anerkannter Altersnachweis und bringen Ermäßigungen bei Partnerbetrieben in Salzburg, Österreich und Europa.
4.2. Kostenlos und automatisch erhalten alle Karteninhaberinnen/Karteninhaber die digitale European Youth Card, sobald der digitale S-Pass bzw.die digitale Lehrlingscard in der S-Pass App aktiviert ist.
4.3. Der S-Pass/akzente Salzburg übernimmt allerdings keine Garantie für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zu den digitalen Jugendkarten und anderen digitalen Angeboten (z.B. Gutscheine).
4.4. Der S-Pass kann keine Garantie dafür geben, dass die digitalen S-Pass/Lehrlingscard Angebote von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind. Über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, werden Karteninhaberinnen/Karteninhaber – soweit möglich – rechtzeitig informiert.
5. Digitaler Freifahrtsausweis in der S-Pass App
5.1. Salzburger Schülerinnen/Schüler und Lehrlinge können sich in der S-Pass App kostenlos ihre SUPER s’COOL-CARD bzw. s’COOL-CARD direkt aufs Smartphone laden.
5.2. Jede digitale SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD kann mit Zustimmung in der S-Pass App zu einer digitalen Vorteilskarte für Salzburg und Europa erweitert werden. Sie gelten allerdings nicht als Altersnachweis.
5.3. Eine Manipulation der SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD gilt als Dokumentenfälschung und wird angezeigt. Die Weitergabe der SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD an eine andere Person ist verboten und strafbar.
5.4. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber hat darauf zu achten, dass der digitale Fahrausweis und die Karte jederzeit vorgezeigt werden können.
5.5. Der S-Pass/akzente Salzburg übernimmt allerdings keine Garantie für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zum digitalen Freifahrtausweis und anderen digitalen Angeboten (z.B. Gutscheine).
5.6. Der S-Pass kann keine Garantie dafür geben, dass die digitale SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar ist. Über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, werden Karteninhaberinnen/Karteninhaber – soweit möglich – rechtzeitig informiert.
6. Adressänderung
Die Userin/der User hat eine Änderung ihrer/seiner Adresse unverzüglich dem S-Pass-Team mitzuteilen. Gibt die Userin/der User Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Sendungen oder die Kartenzustellung als erfolgt, wenn sie an die letzte dem S-Pass Team bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
7. Digitale Gutscheine
In der S-Pass App werden digitale Gutscheine angeboten. S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte übernimmt keine Haftung für die Einlösung der Gutscheinprodukte, hierzu gelten ausschließlich die AGBs des Gutscheinanbieters. Wird ein Gutscheinprodukt von einem Gutscheinanbieter aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert, so haftet S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte nicht für das Unterbleiben der Transaktion. S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte haftet auch nicht für sonstige direkte und/oder indirekte Folgeschäden. Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Die Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich
8. Änderung der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage www.s-pass.at veröffentlicht. Die Kundin/der Kunde erklärt ausdrücklich, sich auf der Homepage regelmäßig zu informieren und einen Widerspruch zu den neuen AGB unverzüglich – spätestens binnen 21 Tagen – zu erklären. Ansonsten erlangen die neuen AGBs Gültigkeit.
9. Externe Kommunikation
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Bestellung, Verwaltung und Nutzung des S-Pass sowie der S-Pass App nur im Rahmen der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zu den Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Erforderliche Einwilligungen für freiwillige Zusatzfunktionen werden – soweit notwendig – gesondert eingeholt.
10. Geschäftsbedingungen/Internet
Der jeweils aktuellste Stand der Geschäftsbedingungen zu den Eigenschaften und zur Nutzung des S-Pass ist unter www.s-pass.at nachzulesen.
11. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand ist Salzburg.

