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S-Pass Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vereinbarung über den S-PASS. Die Salzburger Jugendkarte

Die Vereinbarung über den Bezug des S-Pass kommt mit der Annahme des Bestellformulars zustande, sofern alle erforderlichen formalen Kriterien erfüllt werden. Diese Vereinbarung über den S-Pass regelt das Verhältnis zwischen dem Land Salzburg, der mit dem Management der Karte beauftragten Einrichtung akzente Salzburg und den S-Pass UserInnen betreffend den Erwerb und den Gebrauch seiner/ihrer Jugendkarte des Landes.
 

1. Bestellung des S-Pass

1.1. Die Bestellung der Jugendkarte erfolgt online auf www.s-pass.at oder mit einem vorgedruckten S-Pass Bestellschein.
1.2.      Eine S-Pass Bestellung gilt dann als vollständig, wenn

a)   die Pflichtfelder ausgefüllt sind,
b)   ein Bestätigung der persönlichen Daten vorliegt und
c)   ein digitales Foto oder gedrucktes Foto übermittelt wurde.
d)   Sind alle diese Voraussetzungen positiv erfüllt, wird die Kartenproduktion in
      die Wege geleitet.
e)   Die Erledigung des Produktionsprozesses dauert bis zum Erhalt des S-Pass
      ca. 4-6 Wochen.

1.3. Überprüfung der Angaben
Die persönlichen Angaben auf dem S-Pass Bestellschein, insbesondere die Richtigkeit des Alters, werden von MitarbeiterInnen der Gemeinde, Bürgerservice der Stadt Salzburg, Schule, akzente Jugendinfos oder durch das S-Pass-Team geprüft.

Diese Altersbestätigung erfolgt auf Basis:

  • Gemeinde – zentrales Melderegister
  • Bürgerservice der Stadt Salzburg - zentrales Melderegister
  • Schule – Schülerstammdaten, Klassenlisten
  • Lehrbetrieb
  • akzente Salzburg MitarbeiterInnen (Jugendinfo etc.) : Kontrolle des Reisepasses, Personalausweis , Führerschein, e-card bzw. Geburtsurkunde od. Staatsbürgerschaftsnachweis.

1.4. Das S-Pass-Team ist zur Annahme eines Bestellscheines und der damit in Zusammenhang stehenden Kommunikation nicht verpflichtet.
1.5. Die Vereinbarung über den S-Pass beginnt mit der Annahme durch das S-Pass-Team sowie der Erfüllung der formalen Voraussetzungen. Die Karte wird für eine definierte Gültigkeitsdauer ausgestellt und verfällt mit Ablauf des auf der Karte eingeprägten Verfallsdatums. Für den Anspruch auf die Jugendkarte des Landes ist der Wohnsitz im Bundesland Salzburg Voraussetzung.
1.6. Der S-Pass verfällt nach Ablauf und muss aktiv erneuert werden.
1.7. Die/der S-Pass BestellerIn erklärt sich damit einverstanden, dass die mit dem Management der Jugendkarte beauftragte Stelle die persönlichen Daten der S-Pass Bestellerin/des S-Pass Bestellers aus betrieblich notwendigen Gründen und zu Zwecken der Kartenausstellung an die kartenproduzierende Stelle übermittelt.
1.8. Den S-Pass gibt es in unterschiedlichen Mutationen

  • S-Pass PUR: Grundmodell der Salzburger Jugendkarte inklusive EYCA Jugendkarte
  • Salzburger LEHRLINGSCARD, die kostenlose Ausweis- & Servicekarte für Salzburgs Lehrlinge
  • die SUPER s’COOL-CARD und s'COOL-CARD inkl. S-Pass - auf jedem Freifahrtsausweis des Salzburg Verkehrs ist automatisch der S-Pass integriert inkl. Vorteilswelt. Die kombinierte Karte ist allerdings kein Altersnachweis.
  • digitale edu.card, der bundesweite SchülerInnen-Ausweis exklusiv in der S-Pass App

1.9. Reklamationen
Eine Neuausstellung des S-Pass wird mit EUR 14,00 berechnet, auch wenn die ursprüngliche Jugendkarte kostenlos war.
1.10. Der/die Jugendliche bestätigt auf seinem/ihrem S-Pass Bestellschein, dass er/sie über die Bestellung des S-Pass mit seinen/ihren Eltern spricht.
1.11. Auftraggeber des S-Pass ist das Land Salzburg. Träger der Salzburger Jugendkarte ist der Verein akzente Salzburg.


2. Ausstellung des S-PASS  

2.1. Nach Zustandekommen der Vereinbarung über den S-Pass oder einer seiner Mutationen erhält der Kunde nach vier bis sechs Wochen seinen personalisierten S-Pass bzw. eine digitale Jugendkarte in der S-Pass App, der folgende Informationen enthält: Foto, Vor- und Zuname des Users, Geburtsdatum, Wohnort, die Nummer des S-Pass und den Verfallstag.
2.2. Der S-Pass User ist bereit, die Plastikkarte nach Erhalt in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld zu unterfertigen. Kommt es mangels sofortiger Unterfertigung auf der Karte zu einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte, trägt der User das damit verbundene Risiko. Der User ist weiters verpflichtet, sofort nach Erhalt der Karte seine Daten auf der Karte zu überprüfen und Fehler dem S-Pass-Team innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben.

Wenn ein Nachdruck oder eine Berichtigung erforderlich ist, ist die ursprüngliche Karte an akzente Salzburg zurückzusenden und eine neue Karte wird zugesandt. Wenn die Ersatzproduktion aus Verschulden des S-Pass Users erforderlich ist, werden allfällige Beiträge in Rechnung gestellt.


3. Verwendung der Karte

3.1. Der S-Pass ist die Salzburger Jugendkarte, die für Salzburger Jugendliche als anerkannter Ausweis im Sinne des Salzburger Jugendschutzgesetzes gilt.

Neben genannter Ausweisleistung bietet diese Jugendkarte allen 10- bis 26-jährigen Salzburgerinnen und Salzburgern im Bundesland auch Ermäßigungen, Vergünstigungen und Preisvorteile die auf der Website www.s-pass.at veröffentlicht sind.
In der Kombination S-Pass mit (SUPER) s'COOL-CARD ist die Altersnachweis-Funktion laut Jugendschutzgesetz nicht enthalten.
3.2. Durch die Verbindung mit der EYCA Jugendkarte bietet der S-Pass nicht nur Vorteile in Salzburg, sondern in ganz Österreich und in dzt. weiteren 36 Ländern Europas. Um die Ermäßigungen der S-Pass/EYCA-Partner zu beanspruchen, zeigt der Kunde das EYCA Logo, das auf dem S-Pass abgebildet ist. EYCA Partner haben den Logo-Sticker der European Youth Card beim Geschäftseingang oder bei der Kasse angebracht und sind gelistet: www.eyca.org.
3.3. Der/die InhaberIn ist nur solange und soweit berechtigt, die Karte zu verwenden, als sein Vertrag über den S-Pass aufrecht und die Karte gültig ist.
3.4. Das Land Salzburg stellt den S-Pass pur inkl. EYCA kostenlos zur Verfügung.

 

4. Der digitale S-Pass

4.1. Den S-Pass und die Lehrlingscard gibt es auch als digitale Karte über die kostenlose S-Pass App am Smartphone. Der digitale S-Pass, die digitale Lehrlingscard und die digitale eud.card verfügen über die gleichen Funktionen wie die Plastikkarte, d.h. die Karten sind ein anerkannter Altersnachweis und bringen Ermäßigungen bei Partnerbetrieben in Salzburg, Österreich und Europa.
4.2. Kostenlos und automatisch erhalten alle KarteninhaberInnen die digitale European Youth Card, sobald der digitale S-Pass, die digitale Lehrlingscard oder die digitale edu.card in der S-Pass App aktiviert ist.
4.3. Der S-Pass/akzente Salzburg übernimmt allerdings keine Garantie für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zu den digitalen Jugendkarten und anderen digitalen Angeboten (z.B. Gutscheine).
4.4. Der S-Pass kann keine Garantie dafür geben, dass die digitalen S-Pass/Lehrlingscard/edu.card Angebote von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind. Über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, werden KarteninhaberInnen – soweit möglich – rechtzeitig informiert.


5. Digitaler Freifahrtsausweis in der S-Pass App

5.1. Salzburger SchülerInnen und Lehrlinge können sich in der S-Pass App kostenlos ihre SUPER s’COOL-CARD bzw. s’COOL-CARD direkt aufs Smartphone laden.
5.2. Auf jeder (SUPER) s‘COOL-CARD ist der S-Pass, die Salzburger Jugendkarte, integriert inkl. umfassender Vorteilswelt – allerdings OHNE anerkannter Altersnachweisfunktion.
5.3. Eine Manipulation der s'COOL-CARD gilt als Dokumentenfälschung und wird angezeigt. Die Weitergabe der s'COOL-CARD an eine andere Person ist verboten und strafbar.
5.4. Der/die KarteninhaberIn hat darauf zu achten, dass der digitale Fahrausweis und die Karte jederzeit vorgezeigt werden können.
 

6. Adressänderung

Der/die UserIn hat eine Änderung seiner Adresse unverzüglich dem S-Pass-Team mitzuteilen. Gibt der/die UserIn Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Sendungen oder die Kartenzustellung als erfolgt, wenn er/sie an die letzte dem S-Pass-Team bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
 

7. Digitale Gutscheine

In der S-Pass App werden digitale Gutscheine angeboten. S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte übernimmt keine Haftung für die Einlösung der Gutscheinprodukte, hierzu gelten ausschließlich die AGBs des Gutscheinanbieters. Wird ein Gutscheinprodukt von einem Gutscheinanbieter aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert, so haftet S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte nicht für das Unterbleiben der Transaktion. S-Pass. Die Salzburger Jugendkarte haftet auch nicht für sonstige direkte und/oder indirekte Folgeschäden. Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Die Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich

8. Digitale Taxigutscheine

Wir stellen dir in unserer App 5-Euro Taxigutscheine via QR-Code zur Verfügung. Bei Einlösen dieser Gutscheine mittels QR-Code wird auf unserem Server dein Name, der Einlösezeitpunkt sowie eine Gutscheinnummer auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit b (Schenkungsvertrag) gespeichert. Zur Betrugsbekämpfung (Abgleich mit dem Melderegister) werden die oben genannten personenbezogenen Daten an deine Gemeinde übermittelt. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte findet nicht statt. Deine Daten werden spätestens ein Jahr nach Einlösung gelöscht.

 

9. Änderung der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage www.s-pass.at veröffentlicht. Der/die KundIn erklärt ausdrücklich, sich auf der Homepage regelmäßig zu informieren und einen Widerspruch zu den neuen AGB unverzüglich - spätestens binnen 21 Tagen - zu erklären. Ansonsten erlangen die neuen AGBs Gültigkeit.
 

10. Externe Kommunikation

Die/der S-Pass UserIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Angaben zur Person zu Zwecken der Kartenproduktion und Verwaltung vom S-Pass-Team (Verein akzente Salzburg) weiterverarbeitet werden.
 

11. Geschäftsbedingungen/Internet

Der jeweils aktuellste Stand der Geschäftsbedingungen zu den Eigenschaften und zur Nutzung des S-PASS ist unter www.s-pass.at nachzulesen.


12. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand ist Salzburg.