Volontariat/Praktikum
...ist ein zu Ausbildungszwecken betriebliches Praktikum, jedoch nicht verpflichtend.
Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch betätigen.
Merkmale:
- kurzfristige Tätigkeit zu Weiterbildungszwecken
- keine Pflicht (also nicht in Lehrplänen o.ä. verankert), sondern freiwillig
- keine Arbeitspflicht, ausschließlich Lernzweck
- kein Entgeltanspruch
Versicherung:
- Volontärinnen und Volontäre sind in der Unfallversicherung pflichtversichert und daher bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzumelden
- Pro Tag und Person ist vom Unternehmen ein Beitrag von € 0,18 (Stand: 2025) an die AUVA zu bezahlen
Ausländische Volontäre:
Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz können ausländische Staatsbürger/-innen bis zu drei Monate im Jahr im Rahmen eines Volontariats beschäftigt werden. Dies ist ohne Beschäftigungsbewilligung möglich, jedoch muss die Tätigkeit drei Wochen vor Beginn dem AMS gemeldet werden. Mehr Infos hier.


