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Volontariat/Praktikum

...ist ein zu Ausbildungszwecken betriebliches Praktikum, jedoch nicht verpflichtend.

Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch betätigen.

Merkmale:

  • kurzfristige Tätigkeit zu Weiterbildungszwecken
  • keine Pflicht (also nicht in Lehrplänen o.ä. verankert), sondern freiwillig
  • keine Arbeitspflicht, ausschließlich Lernzweck
  • kein Entgeltanspruch

Versicherung

  • Volontär:innen sind in der Unfallversicherung pflichtversichert und daher bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzumelden
  • Pro Tag und Person ist vom Unternehmen ein Beitrag von € 0,14 an die AUVA zu bezahlen

Ausländische Volontäre:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetzt sieht vor, dass Ausländer:innen, die ausschließlich

  • zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen bzw.
  • zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis
  • und ohne Arbeitspflicht sowie
  • ohne Entgeltanspruch

bis zu drei Monaten im Kalenderjahr beschäftigt werden, keine Beschäftigungsbewilligung benötigen.