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Volontariat/Praktikum

...ist eine freiwillige, ergänzende Ausbildung.

Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch betätigen.

Tätigkeitsmerkmale:

  • kurzfristige Tätigkeit zur Weiterbildung, ohne, dass es von einer Schule o.ä. verlangt werden würde

Entlohnung

  • kein Entgeltanspruch

Versicherung

  • VolontärInnen, die Taschengeld erhalten, unterliegen lediglich der Unfallversicherung und ist direkt bei der AUVA anzumelden.
  • Pro Tag und Person ist vom Unternehmen ein Beitrag von € 0,13 an die AUVA zu bezahlen.
  • Achtung: Für ausländische Volontäre besteht gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz Anzeigepflicht, Entgeltzahlungen (dazu zählen auch freie Unterkunft und/oder Verpflegung) führen zu einer Bewilligungsplficht (nähere Infos: AMS).

Ausländische Volontäre:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetzt sieht vor, dass AusländerInnen, die ausschließlich

  • zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen bzw.
  • zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis
  • und ohne Arbeitspflicht sowie
  • ohne Entgeltanspruch

bis zu drei Monaten im Kalenderjahr beschäftigt werden, keine Beschäftigungsbewilligung benötigen.

Gut zu wissen:

Dieselbe Ausnahme gilt für AusländerInnen die als Ferial- oder BerufspraktikantInnen beschäftigt werden.

Vorsicht: Verrichten Ausländer Hilfsarbeiten, einfach angelernte Tätigkeiten oder arbeiten auf Baustellen, liegt kein Volontariat im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vor. Um von vorherein klare Verhältnisse zu schaffen, ist es bei der Beschäftigung von VolontärInnen empfehlenswert, im Aufnahmeschreiben/Volontariatsvertrag die Ausbildungsbedingungen unmissverständliche festzuhalten.