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Jugendschutz - Rechte von A-Z

Alkohol, Tabak & Nikotin

Alkohol darfst du generell erst ab 16 Jahren konsumieren. Ab 16 Jahren darfst du nicht gebrannten Alkohol trinken. "Harte" Getränke, genauso wie Alkopops, Mischgetränke und die meisten alkoholischen Cocktails sind erst ab 18 Jahren erlaubt, da diese gebrannten Alkohol enthalten.

Rauchen: Seit April 2019 ist jeglicher Konsum von Zigaretten, Tabakerzeugnissen (wie Schnupftabak oder Kautabak), Wasserpfeifen und elektronischen Versionen dieser Produkte (E-Shishas, E-Zigaretten etc.) für unter 18-Jährige verboten.

Ausgehen, Reisen und Übernachten

Seit 1. April 2019 gelten oben genannte Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche (d.h. Zeit in der unter 18-Jährige ohne Begleitperson im öffentlichen Raum alleine unterwegs sein dürfen). Hinweis: Die Regelung für unter 12-Jährige gibt es nur in Salzburg.

Fürs Alleine-Reisen gibts nur in Salzburg und Tirol gesetzliche Regelungen. Tipp: Du solltest vielleicht bei deiner Unterkunft im Voraus abklären, ob du als Minderjährige:r alleine einchecken darfst oder nicht. Manchmal kann eine Einverständniserklärung deiner Eltern helfen.

Voraussetzung bei all diesen Themen ist natürlich immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen

Auch hier steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Zentrum. Daher sind folgende Dinge verboten, wenn sie besonders brutal, diskriminierend oder pornographisch sind:

  • Medien (z.B. Filme)
  • Datenträger (z.B. Computerspiele)
  • Gegenstände (z.B. Softguns)
  • Dienstleistungen (z.B. Telefonsex)
  • oder Veranstaltungen (z.B. Erotik-Messen).

Rechtliche Folgen

Je nachdem in welchem Land du gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt, gelten andere Strafen. In Salzburg musst du je nach Art deines Verstoßes mit einer Geldstrafe von bis zu 220€ rechnen. Einen Überblick über die anderen Bundesländer findest du auf oesterreich.gv.at.

Verbotene Orte und Glücksspiel

Sollte eigentlich eh klar sein - Bordelle, Nachtlokale, Peepshows und dergleichen sind Tabu für Kinder und Jugendliche, und zwar für alle unter 18 Jahren! Gleiches gilt auch für Casinos und Wettbüros, da Jugendliche vor Glücksspiel geschützt werden sollen. Demnach sind alle Formen des Glücksspiels für unter 18-Jährige verboten, sofern Geld eingesetzt wird, wie u.a. bei öffentlichen Wetten, Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen um Geld, Lotto oder Toto. Erlaubt sind aber z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben (sofern die Teilnahmebedingungen minderjährige Teilnehmer:innen nicht ausschließen) sowie behördlich genehmigte Tombolas.

    Was bringt der Jugendschutz?

    Das Jugendschutzgesetz ist wichtig – es schützt dich und andere Jugendliche vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen. Es betrifft alle jungen Menschen unter 18 Jahren und soll Schritt für Schritt zu Eigenverantwortung und Selbstständigkeit für das eigene Leben anleiten. Außerdem geht es um Jugendrechte, von denen es gut ist, wenn du sie kennst!

    Österreichweit gelten seit 1. April 2019 in jedem Bundesland (Ausnahme Oberösterreich) dieselben Regeln, wenn es um Alkohol, Ausgehen und Rauchen geht - trotzdem gibt es noch manche Jugendschutzbestimmungen, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Infos dazu findest du am Österreichischen Jugendportal.

    Auch wenn du im Ausland bist, solltest die jeweiligen Bestimmungen dort beachten. Infos dazu findest du auf www.protection-of-minors.eu (EU) oder bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

    Linktipps:

    Tipp

    Du willst wissen, was sich mit 18 ändert? Hier haben wir die wichtigsten Infos zusammengefallt - oder schau in unser Infoheft "Endlich 18"!

    Deine Salzburger Jugendkarte (S-PASS) gilt als amtlich anerkannter Altersnachweis - auch direkt in der APP.