Endlich 18
Was sich mit der Volljährigkeit ändert!
Mit 18 Jahren giltst du nun von einem Tag auf den anderen als erwachsen. Rechtliche Beschränkungen wie der Jugendschutz gelten für dich nun nicht mehr, eine Fülle an Freiheiten und Möglichkeiten tut sich auf!
Überblick "Rechte und Pflichten ab 18 in Österreich"
- Das Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz tritt nun auch für dich in Kraft.
Mehr Infos unter >> Arbeit <<
- Die Ausbildungspflicht endet!
- Ob und welche Alkohol- und Tabakwaren du beim Fortgehen konsumierst, ist (zumindest in Österreich) nun dir überlassen! Achtung! Erwerb, Besitz, Konsum und Weitergabe von illegalen Drogen sind nach wie vor nicht erlaubt und strafbar!
Mehr Infos unter >> Sucht & Abhängigkeit <<
- Die Vorsorgevollmacht deiner Eltern endet! Du sorgst nun für dich selbst, hast aber noch in der Ausbildung/während eines Studiums Anrecht auf Familienbeihilfe und gegenüber deinen Eltern Unterhaltsanspruch!
- Du bist nun voll geschäftsfähig, kannst u.a. Kaufverträge und Versicherungen selbst abschließen, einen Kredit aufnehmen, ein eigenes Testament verfassen oder ein Erbe antreten!
Mehr Infos unter >> Rund ums Geld <<
- Piercings, Tattoos oder Schönheits-OP - du entscheidest alleine!
- Du darfst jetzt auch ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
- Du bist für den klassischen Führerschein zugelassen!
- Die Welt steht dir nun offen, du darfst nun alleine die Welt bereisen! Achtung! In einigen Ländern gilt mit 18 Jahren noch der Jugendschutz! Informiere dich vor deiner Reise über rechtliche Bestimmungen z.B. unter protection-of-minors.eu .
- Straftaten werden nun nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt! Es gelten jedoch mildere Sonderregelungen bis zum 21. Lebensjahr.
Rechtsberatungs-Stellen findest du unter >> Rat & Hilfe <<.
- Du erhältst das passive Wahlrecht, du darfst dich also zur Wahl (bspw. Gemeinderatswahl) aufstellen lassen!
- Du wirst zur Stellung einberufen! Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber ein Aufschub des Wehr- oder Zivildiensts möglich.
- Du entscheidest, wie du wohnen möchtest, kannst einen Miet- oder Kaufvertrag abschließen, musst aber auch für die anfallenden Kosten aufkommen!
Du willst es genauer wissen? Dann schau in unser Infoheft "Endlich 18".
„Good Bye“ Jugendschutz! Oder doch nicht?
Auch wenn du nun volljährig bist, betrifft dich der Jugendschutz nach wie vor noch. Unter 18-Jährigen eine Übertretung des Jugendschutzes zu erleichtern, ist strafbar (bspw. der Kauf von Alkohol oder Tabakwaren)!
Links:
- Jugendschutz in der EU
- KIJA zu Jugendschutzfragen sowie Rechtsberatung
- oesterreich.gv.at - Rechtliche Infos zu
Tipps
Auf Jobsuche? Die Ferialjob- und Praktikaplattform sowie die Broschüre Ferien- & Nebenjobsuche helfen dir hier weiter!
Du hast Fernweh, bist dir aber unsicher was möglich ist und was zu dir passt? Dann komm in die akzente Jugendinfo!! Wir helfen dir gerne weiter, das für dich passende Auslandsabenteuer zu finden!