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Geld, Gehalt und Steuern

Praktische Tools zur Finanzwelt für junge Leute

Erst das eigene Taschengeld, dann ein erstes Gehalt vom Ferialjob oder Praktikum oder spätestens beim Berufseinstieg nach der Schule wirst du mit vielen Begriffen und Inhalten aus der Finanzwelt konfrontiert. Damit du den Überblick behältst und durchblickst, was es mit Lohnzettel und Co so auf sich hat, haben wir hier einige praktische Tools für die Finanzwelt für dich gesammelt. 

Umgang mit Geld

Um den Überblick zu behalten, wie viel Geld du noch zur Verfügung hast: probiers doch mal mit einem Haushaltsplan. Das kannst du oldschool auf Zettel und Papier machen, oder eine App dazu nutzen und deine Einnahmen und Ausgaben in Kategorien abbilden und analysieren.

  • m€ins - Finanztool der Österreichischen Nationalbank um den Überblick über deine Ausgaben und Einnahmen zu bewahren

Haushaltsplan-Apps:

  • Monefy – Expense Manager (kostenlos für AndroidiOS)
  • Ausgaben Manager Tracker (kostenlos für AndroidiOS)
  • Easy Home Finance (kostenlos für Android)

Möglichkeiten Geld zu verdienen gibt es viele. Ein Klassiker dafür sind natürlich Ferialjobs, Praktika oder Nebenjobs.

Wer noch zu jung ist z.B. einen Ferialjob oder Nebenjob anzunehmen (in Österreich darfst du erst ab 15 Jahren arbeiten) oder sich anderweitig inspirieren lassen will, kann sich mit folgenden Ideen vielleicht den einen oder anderen Euro selbst dazuverdienen. 

Sparsam zu leben kann viele Gründe haben. Trends wie Minimalismus und Nachhaltigkeit können eine Rolle spielen, andere müssen vielleicht einfach mit wenig Geld auskommen. Manch eine:r hat Spaß daran auf große Ziele hinzusparen... egal aus welchem Grund du sparst, hier einige Spar-Tipps.

  • Spartipps von A-Z (WienXtra)
  • m€ins - Finanztool der Österreichischen Nationalbank, weil es hilft den Überblick zu bewahren, wenn mehr Geld übrig bleiben sollte, als man ausgibt.

Lohn & Gehalt

Bei vielen Stellenausschreibungen steht beim Gehalt kein genauer Betrag sondern ein kryptisches Kürzel: "lt. KV" - Was bedeutet das? Du bekommst so viel bezahlt wie der Kollektivvertrag vorsieht. Hier findest du die aktuellen Kollektivverträge und Gehaltstabellen (WKO). 

Von deinem Brutto-Einkommen werden Steuern und Sozialabgaben (für Versicherung, Pensionskassa...) abgezogen. Das, was dann auf deinem Konto landet ist das Nettoeinkommen. Wie hoch dein Brutto- und Netto-Gehalt ist, kannst du auf deinem Lohnzettel (auch Gehaltszettel genannt) ablesen. Wenn bei einer Stellenausschreibung nur das Brutto-Gehalt angegeben ist, kannst du mit diesem Brutto-Netto-Rechner der AK berechnen, wie viel Nettoeinkommen das ergibt.

Damit du beim Lohnzettel durchschauen nicht mehr nur Bahnhof verstehst, gibts hier ein paar hilfreiche "Übersetzungs-Tools":

Steuern

Steuern sind Gelder, die jede:r Bürger:in an den Staat bezahlt. Dieser schafft dafür Dinge, die wir alle brauchen wie z.B. Straßen, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Schulen und Unis oder auch unsere Pensionen. So bezahlen wir zwar alle Steuern, doch kommen uns diese (indirekt) auch wieder zugute.

Die Steuern, die dich vermutlich am meisten betreffen sind die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer.

Andere Steuern, die du vielleicht kennst:

  • Tabaksteuer: Wenn du rauchst, bezahlst du außerdem indirekt Tabaksteuer (im Preis der Zigaretten inbegriffen)
  • Alkohol- / Bier- / Schaumweinsteuer: für Alkohol, Bier, Wein, Sekt & Co gibts auch die Alkohol- / Bier- und Schaumweinsteuer 
  • Mineralölsteuer: für Benzin, Diesel, Heizöl...
  • Kraftfahrzeugssteuer: wenn du dein Auto zulassen möchtest
  • Einkommenssteuer: wenn du dich selbstständig machst (statt der Lohnsteuer)

Wenn du mehr über die verschiedenen Arten von Steuern wissen willst, dann klick dich durch das Unternehmenservice Portal des Finanzministeriums.

  • Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer MwSt. genannt) bezahlst du immer dann, wenn du ein Produkt kaufst (z.B. Lebensmittel, ein neues Handy, ein Eis,...) oder für eine Dienstleistung bezahlst (z.B. Frisörbesuch, eine Eintrittskarte in den Zoo/für ein Konzert...). Du zahlst dem Unternehmen in der Regel 20% mehr Geld, als das Produkt / die Dienstleistung eigentlich kostet und das Unternehmen führt dieses Geld (die Umsatzsteuer USt.) an das Finanzamt ab.
  • Es gibt aber auch begünstigte Steuersätze von 10% oder 13% z.B. auf Lebensmittel, Bücher, Sportveranstaltungen, Kinobesuche... 
  • Auf der Rechnung siehst du die Höhe der Umsatz- oder Mehrwertsteuer (MwSt. / USt.).
  • Wenn du im Jahr mehr als 15.000 Euro verdient hast, musst du Lohnsteuer bezahlen. Diese wird dir direkt vom Gehalt abgezogen - das ist einer der Gründe, warum dein Bruttoeinkommen höher ist als das Nettoeinkommen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von deinem Einkommen ab. Je mehr du verdienst umso mehr Lohnsteuer bezahlst du. 
  • Wenn du allerdings weniger als 15.000 Euro im Jahr verdient hast und dir trotzdem Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wurde, kannst du diese beim Finanzamt zurückfordern. Das funktioniert über die so genannte Arbeitnehmer:innenveranlagung (früher Jahresausgleich oder Steuerausgleich genannt).

Normalerweise wird die Lohnsteuer so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdient hättest. Du kannst aber eine Arbeitnehmern:innenveranlagung (früher Jahresausgleich / Steuerausgleich) beantragen.

Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird die Lohnsteuer für das Kalenderjahr neu berechnet. Das kann vor allem Sinn machen, wenn du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast sondern z.B. nur einen Ferialjob oder ein Praktikum im Sommer gemacht hast, oder, wenn du Job gewechselt hast und unterschiedlich viel verdient hast. 

Bei dieser Neuberechnung der Steuern kann herauskommen, dass du zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt hast. Dann bekommst du entweder Geld zurück oder müsstest welches nachzahlen. Ergibt die Arbeitnehmer:innenveranlagung jedoch, dass du Steuern nachzahlen müsstest, kannst du sie noch zurückziehen.

Eine Arbeitnehmer:innenveranlagung macht vor allem Sinn, wenn du in diesem Kalenderjahr:

  • weniger als 15.000 Euro verdient hast oder
  • nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast oder
  • nicht das ganze Jahr hindurch gleich viel verdient hast oder
  • Job gewechselt hast.

Dafür musst du das Formular L1 beim Finanzamt ausfüllen. Das geht digital über FinanzOnline (dafür brauchst du erstmalig eine gültige Handysignatur oder Bürgerkarte), persönlich oder per Post. 

Details und Formulare zur Arbeitnehmer:innenveranlagung gibts bei der AK.