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Brexit-Infos für Österreich

Was du alles beachten musst

Die Übergangsfrist endete mit 1.1.2021 und damit auch die Vorteile für EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger, die ins Vereinigte Königreich reisen, dort studieren oder arbeiten wollen. Lies hier, welche Brexit-Infos für Menschen aus Österreich gelten.

Wichtige Neuerung seit 2. April 2025:

Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger brauchen zur Einreise jetzt eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Mehr dazu unten ⬇️ unter "zum Reisen nach UK".

Brexit-Infos für Leute aus Österreich

UK-Visa-Check: Finde heraus, ob du für deinen geplanten Aufenthalt ein Visum benötigst oder nicht.

  • Überblick zu den Work-Visa (gov.uk)
  • Ausführliche Infos auf unserer Website zu >> Arbeiten in UK <<
  • Infos für alle, die sich für ein Praktikum oder ein Erasmus-Auslandssemester in UK interessieren
  • Aktuell gibt es kein Au Pair Visum für das Vereinigte Königreich. Die gängigste Variante als Au Pair nach UK zu kommen läuft über das Youth Mobility Scheme Visa, das jedoch nicht mit jeder EU-Staatsbürgerschaft beantragt werden kann (nicht möglich z.B. für Österreich, Deutschland, Italien...) Daher ist akuell für Österreicherinnen und Österreicher kein Au-Pair-Aufenthalt in UK möglich.

2027 nimmt das Vereinigte Königreich wieder am Erasmus+-Programm teil. Damit sind ab Juni 2027 auch wieder Freiwilligenprojekte im Rahmen des ESK in UK möglich. Ob sich das Vereinigte Königreich auch an der kommenden Erasmus+ Programmperiode 2028-2034 beteiligen wird ist derzeit noch abhängig von Nachfrage, Bedarf und Umsetzung. Bei Fragen wende dich gerne an international@akzente.net.

Wichtige Infos zur verpflichtenden elektronischen Reisegenehmigung (ETA):

  • Wer braucht eine ETA (Electronic Travel Authorisation)?
    • EU-Bürgerinnen und -Bürger
    • Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei einreisen durften
  • Was ist die ETA?
    • Eine elektronische Reisegenehmigung
    • Muss für jede Person einzeln beantragt werden
    • Wird mit dem Reisepass verknüpft
  • Beantragung:
  • Kosten und Gültigkeit:
    • Kosten: 20 Pfund
    • Nicht rückerstattbar
    • Gültig für 2 Jahre
    • Mehrfache Einreisen innerhalb dieser Zeit erlaubt (wenn Einreisebedingungen erfüllt sind)
    • Wichtig: Bei neuem Reisepass muss neue ETA beantragt werden
    • Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standardbesuchervisum beantragt werden
  • Ausnahme:
    • Wer sowieso ein Visum braucht (z. B. aus Bosnien-Herzegowina), braucht keine ETA, sondern das passende Visum.

Weitere Infos gibts bei der Wirtschaftskammer oder auf gov.uk/eta