Brexit-Infos für Österreich
Was du alles beachten musst
Die Übergangsfrist endete mit 1.1.2021 und damit auch die Vorteile für EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger, die ins Vereinigte Königreich reisen, dort studieren oder arbeiten wollen. Lies hier, welche Brexit-Infos für Menschen aus Österreich gelten.
Wichtige Neuerung seit 2. April 2025:
Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger brauchen zur Einreise jetzt eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Mehr dazu unten ⬇️ unter "zum Reisen nach UK".
Brexit-Infos für Leute aus Österreich
UK-Visa-Check: Finde heraus, ob du für deinen geplanten Aufenthalt ein Visum benötigst oder nicht.
- Überblick zu den Work-Visa (gov.uk)
- Ausführliche Infos auf unserer Website zu >> Arbeiten in UK <<
- Infos für alle, die sich für ein Praktikum oder ein Erasmus-Auslandssemester in UK interessieren
- Zu einem Au Pair Visum gibt es keine aktuellen Informationen. Daher können Kandidaten aus der EU offiziell nicht mehr als Au Pairs nach Großbritannien einreisen.
Seit 2021 sind leider keine neuen Projekte mehr mit Partnern in UK möglich. Weitere Infos und Updates gibts unter solidaritaetskorps.at, bei Fragen wende dich gerne an das Erasmus+ Team bei akzente.
- Überblick über Study Visa (gov.uk)
- Infos für alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich studieren oder es zukünftig vorhaben: Guidance for EU-students (gov.uk) / Introduction for EU students (pdf)
- Infos zum neuen Turing Scheme (UK-eigenes Förderprogramm für Arbeit und Studium in UK)
- Brexit-Infos vom Bildungsministerium rund um Studium, Beihilfen und Förderungen.
Wichtige Infos zur verpflichtenden elektronischen Reisegenehmigung (ETA) (ab 2. April 2025):
- Wer braucht eine ETA (Electronic Travel Authorisation)?
- EU-Bürgerinnen und -Bürger
- Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei einreisen durften
- Was ist die ETA?
- Eine elektronische Reisegenehmigung
- Muss für jede Person einzeln beantragt werden
- Wird mit dem Reisepass verknüpft
- Beantragung:
- Ab 5. März 2025 über die UK ETA App möglich
- Bearbeitung kann bis zu 3 Arbeitstage dauern
- Kosten und Gültigkeit:
- Kosten:
- 10 Pfund bis 8. April 2025
- 16 Pfund ab 9. April 2025
- Nicht rückerstattbar
- Gültig für 2 Jahre
- Mehrfache Einreisen innerhalb dieser Zeit erlaubt (wenn Einreisebedingungen erfüllt sind)
- Wichtig: Bei neuem Reisepass muss neue ETA beantragt werden
- Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standardbesuchervisum beantragt werden
- Kosten:
- Ausnahme:
- Wer sowieso ein Visum braucht (z. B. aus Bosnien-Herzegowina), braucht keine ETA, sondern das passende Visum.
Weitere Infos gibts bei der Wirtschaftskammer.



