Ferialjob
Ferialjobs sind für Schüler:innen oder Studierende, die sich in den Sommermonaten etwas dazu verdienen wollen. Sie stehen in einem echten Dienstverhältnis und unterliegen damit auch den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Merkmale:
- Der Betrieb benötigt Aushilfe, z.B. für Urlaubsvertretungen, Bewältigung von Arbeitsspitzen oder sonstigen anfallende Arbeiten. Es besteht daher eine Arbeitspflicht gegenüber dem Betrieb. Ferialarbeiter:innen sind demnach „echte“ Arbeitnehmer:innen
- Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein befristetes
- jedwede Arbeit möglich, Bezug zur Schul-/Ausbildung nicht nötig
- Bindung an Arbeitszeit
Entlohnung:
- Entgelt laut Kollektivvertrag, Überbezahlung durch Vereinbarung möglich
- Anspruch auf Sonderzahlungen
Versicherung:
- Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Gut zu wissen:
- Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Einweisung in die geltenden Sicherheitsvorschriften
- Es kommt das gesamte Arbeitsrecht zur Geltung