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Ferialjob

Ferialjobs sind für Schülerinnen, Schüler oder Studierende, die sich in den Sommermonaten etwas dazu verdienen wollen. Sie stehen in einem echten Dienstverhältnis und unterliegen damit auch den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Merkmale:

  • Der Betrieb benötigt Aushilfe, z.B. für Urlaubsvertretungen, Bewältigung von Arbeitsspitzen oder sonstigen anfallende Arbeiten. Es besteht daher eine Arbeitspflicht gegenüber dem Betrieb. Ferialarbeitende sind demnach „echte“ Arbeitnehmerinnen bzw. -nehmer
  • Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein befristetes.
  • jedwede Arbeit möglich, Bezug zur Schul-/Ausbildung nicht nötig
  • Weisungsgebundenheit (Arbeitszeit, -ort, arbeitbezogenes Verhalten)

Entlohnung:

  • Entgelt laut Kollektivvertrag, Überbezahlung durch Vereinbarung möglich
  • Anspruch auf Sonderzahlungen

 Versicherung: 

  • Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung