Rechtliches für Unternehmen
Facts
- Vorraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis sind die Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
- Arbeitszeit: unter 18 Jahren höchstens 8 Std. pro Tag bzw. 40 Std. in der Woche
- Ab 4,5 Stunden Tagesarbeitszeit beträgt die einzuhaltende Pause 30 Minuten. Die Pause muss nicht bezahlt werden.
- Überstunden sind für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
- Arbeitsverbot besteht zwischen 20 und 6 Uhr.
- Eine Nachtruhe von durchgehend 12 Stunden ist einzuhalten.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist verboten
Ausnahmen
- Arbeitszeit: über 16-Jährige dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten
- Überstunden: über 16-Jährige dürfen max. eine halbe Überstunde pro Arbeitstag und max. 3 Stunden pro Woche machen, allerdings nur zur Durchführung von Vor- und Abschlussarbeiten, die aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich sind. Der Zuschlag beträgt mind. 50% bzw. kann entsprechender Zeitausgleich gewährt werden.
- Sonntagsarbeit: Es gibt Ausnahmen u.a. im Gastgewerbe, in Krankenanstalten und bei kulturellen Veranstaltungen. In diesen Fällen muss mind. jeder zweite Sonntag arbeitsfrei sein.
- für 18 Jährige gilt das Arbeitszeitgesetz
Links
- AK - Arbeit und Recht
- Arbeitsinspektion – FAQ’s zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
- Unternehmens-Service-Portal
- Infos zu Arbeitszeiten Jugendlicher
- Infos zu Geringfügig Beschäftigten
- WKO - Beschäftigungsformen