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Rechtliches für Unternehmen

Facts

  • Vorraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis sind die Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
  • Arbeitszeit: unter 18 Jahren höchstens 8 Std. pro Tag bzw. 40 Std. in der Woche
  • Ab 4,5 Stunden Tagesarbeitszeit beträgt die einzuhaltende Pause 30 Minuten. Die Pause muss nicht bezahlt werden.
  • Überstunden sind für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
  • Arbeitsverbot besteht zwischen 20 und 6 Uhr.
  • Eine Nachtruhe von durchgehend 12 Stunden ist einzuhalten.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist verboten

Ausnahmen

  • Arbeitszeit: über 16-Jährige dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten
  • Überstunden: über 16-Jährige dürfen max. eine halbe Überstunde pro Arbeitstag und max. 3 Stunden pro Woche machen, allerdings nur zur Durchführung von Vor- und Abschlussarbeiten, die aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich sind. Der Zuschlag beträgt mind. 50% bzw. kann entsprechender Zeitausgleich gewährt werden.
  • Sonntagsarbeit: Es gibt Ausnahmen u.a. im Gastgewerbe, in Krankenanstalten und bei kulturellen Veranstaltungen. In diesen Fällen muss mind. jeder zweite Sonntag arbeitsfrei sein.
  • für 18 Jährige gilt das Arbeitszeitgesetz

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