Rechtliches
Facts
- Vorraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis ist Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht
- Arbeitszeit jünger als 18 Jahre: höchstens 8 Std. pro Tag bzw. 40 Std. in der Woche
- Ab 4,5 Stunden Tagesarbeitszeit beträgt die einzuhaltende Pause 30 Minuten. Die Pause muss nicht bezahlt werden.
- Überstunden sind verboten - sollten trotz Verbotes Überstunden geleistet werden, beträgt der Zuschlag 50 %; Zeitausgleich ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.
- Arbeitsverbot besteht zwischen 20 und 6 Uhr.
- Eine Nachtruhe von durchgehend 12 Stunden ist einzuhalten.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist verboten
Ausnahmen
- Arbeitszeit: >16-Jährige dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr arbeiten
- Sonntagsarbeit: es gibt Ausnahmen u.a. im Gastgewerbe, in Krankenanstalten und bei kulturellen Veranstaltungen. In diesen Fällen muss mind. jeder zweite Sonntag arbeitsfrei sein.
- >18 Jährige: es gilt das Arbeitszeitgesetzes
Links
- AK - Arbeit und Recht
- Arbeitsinspektion – FAQ’s zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
- Unternehmens-Service-Portal
- Infos zu Arbeitszeiten Jugendlicher
- Infos zu Geringfügig Beschäftigten
- WKO - Beschäftigungsformen
