Pflichtpraktikum
- Arbeitgeber
-
JUFA Hotel Salzburg City
Hoteldirektion
Josef Preiss Allee 18
5020 Salzburg
+43(0)57083144
h.salzburg@jufahotels.com
www.jufahotels.com/hotel/salzburg - Kategorie
-
Praktika/Volontariat
Pflichtpraktika (Tourismusschulen) - Stellenbeschreibung
Unser Angebot an dich:
- Du arbeitest je nach JUFA Hotel aktiv in den Bereichen Service, Rezeption und Küche mit
- Du erlebst den Arbeitsalltag in einem erfolgreichen, expandierenden und trotzdem familiären Umfeld in der Hotellerie
- Wir bieten dir ein angenehmes Betriebsklima und abwechslungsreiche Tätigkeiten
- Du erhältst vorab ein Training damit du weist, wie bei uns "der Hase läuft"
- Du hast die Möglichkeit eine Gastroprovision zu erhalten
- Du isst bei uns während der Dienstzeiten kostenlos und genau so gut wie unsere Gäste
- Du knüpfst erste Kontakte zu deinem eventuell späteren Arbeitgeber
- Unterkunft und Verpflegung je nach Bedarf und Verfügbarkeit vorhanden
Im Rahmen des Pflichtpraktikums bieten wir dir, abhängig von deiner Schulart bzw. Schulstufe, ein Gehalt von mind. € 825,- brutto /Monat.
- Stellenanforderungen
In folgenden JUFA Hotels kannst du dein Pflichtpraktikum absolvieren:
- Salzburg: Saalbach, Salzburg (Stadt)
- Oberösterreich: Almtal, Pyhrn Priel
- Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, Bruck, Donnersbachwald, Eisenerz, Fürstenfeld, Vulkanland, Graz, Grundlsee, Judenburg, Leibnitz, Erlaufsee, Sigmundsberg, Murau, Pöllau, Schladming, Röthelstein, Stubenberg, Tieschen, Veitsch, Weiz
- Kärnten: Bleiburg, Gitschtal, Gurk, Knappenberg
- Niederösterreich: Hochkar, Waldviertel
- Burgenland: Neutal
- Bewerbungsinformationen
Neugierig geworden? Wir freuen uns auf deine schriftliche Bewerbung!
Bitte gib uns in deiner Bewerbung bekannt WANN und WO du arbeiten möchtest!JUFA Hotels Personalmanagement
+43 (0) 5/ 7083 – 144 | jobs@jufahotels.comDu haben vorab noch Fragen?
Wir freuen uns über deinen Anruf oder deine Mail.- Ort
- Salzburg
- Region
-
Stadt Salzburg
Pinzgau
Pongau - Gehalt*
- mind. € 825,- brutto /Monat
- Mindestalter
- 16
Kontaktdaten Firma
Jobdaten
*Hinweis: Seit 1.1.2012 ist es verpflichtend das kollektivvertragliche Mindestgehalt anzugeben und (wenn eine solche besteht) auf die Bereitschaft zur Überbezahlung hinzuweisen.
Eintragungsdatum: 05.02.2021