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Ferialjob

Ferialjobs sind für Schüler:innen oder Studierende, die sich in den Sommermonaten etwas dazu verdienen wollen. Sie stehen in einem echten Dienstverhältnis und unterliegen damit auch den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Merkmale:

  • Der Betrieb benötigt Aushilfe, z.B. für Urlaubsvertretungen, Bewältigung von Arbeitsspitzen oder sonstigen anfallende Arbeiten. Es besteht daher eine Arbeitspflicht gegenüber dem Betrieb. Ferialarbeiter:innen sind demnach „echte“ Arbeitnehmer:innen
  • Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein befristetes
  • jedwede Arbeit möglich, Bezug zur Schul-/Ausbildung nicht nötig
  • Bindung an Arbeitszeit

Entlohnung:

  • Entgelt laut Kollektivvertrag, Überbezahlung durch Vereinbarung möglich
  • Anspruch auf Sonderzahlungen

 Versicherung: 

  • Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Gut zu wissen:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Einweisung in die geltenden Sicherheitsvorschriften
  • Es kommt das gesamte Arbeitsrecht zur Geltung