
Dein Weg ins Wahllokal
Ein Webservice des Salzburger Landtags.
„Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Unsere Demokratie lebt von informierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Zukunft aktiv mitbestimmen. Demokratie muss immer wieder und von jeder Generation neu eingeübt und jeden Tag von Neuem mit Leben erfüllt werden. Als Landtagspräsidentin ist es mir besonders wichtig, euch – der jungen Generation – einen direkten und spannenden Zugang zur Politik zu eröffnen. Dazu kann der Landtag einen kleinen, aber wichtigen Beitrag leisten", sagt Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.
„Die Teilnahme an Wahlen macht Demokratie erfahrbar – dies gilt gerade für die im Alltag sehr präsente Gemeindeebene, die den Auftakt dieses für Jung- und Erstwähler besonders spannenden ‚Superwahljahres‘ 2024 bildet. Der digitale Wegweiser des Salzburger Landtages soll als praktische Hilfestellung auf dem Weg zur Stimmabgabe dienen, damit auch auf den letzten Metern bis zum Wahllokal für junge Wähler alles nach Plan verläuft“, ergänzt dazu der Zweite Landtagspräsident Andreas Teufl.
Gerade beim ersten Mal Wählen gehen tauchen viele Fragen auf. Das "wie" wird oft erklärt, aber wo kann ich eigentlich meine Stimme abgeben? Wo liegt mein Wahllokal? Für diese Frage bietet dir der Salzburger Landtag einen Webservice an. Einfach die Adresse des Hauptwohnsitzes eingeben und der Weg in das richtige Wahllokal wird auf einer Karte angezeigt.
>>> Deinen Weg ins Wahllokal findest du hier!
Hinweis: Diese Anwendung verarbeitet die Daten der bei Verwendung eingegebenen Adresse und die Standortdaten des Wahllokals, in dessen Sprengelgrenzen die eingegebene Adresse liegt. Auskunft über die durch den Aufruf der Webadresse verarbeiteten Daten ist hier abrufbar. Darüber hinaus werden keine, insbesondere keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Im angezeigten Wahllokal sind alle Personen stimmberechtigt, die grundsätzlich wahlberechtigt sind (österr. Staatsbürgerschaft und Alter von 16 Jahren) und bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses aufgrund ihres Hauptwohnsitzes dem Wahlsprengel des angezeigten Wahllokals zugeordnet wurden. Entscheidend ist, ob die Person im Wählerverzeichnis des angezeigten Wahllokals eingetragen ist. Sollte auf der von der Gemeinde ausgesandten Wahlverständigung ein anderes Wahllokal angegeben sein, so ist dieses richtig.
Wichtig: Bitte zur Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!