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Schnupperlehre

Berufspraktische Tage

Schnuppern (auch Schnuppertage, Schnupperlehre oder berufspraktische Tage) sind Tage, an denen Jugendliche Berufe oder Firmen kennenlernen können. Für Betriebe sind diese Tage eine tolle Möglichkeit in Bezug auf potentielle Lehrlinge.

Unter Schnuppern versteht man ein kurzfristiges und entgeltfreies Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb. Es ist jedoch weder ein Lehr- noch ein Arbeitsverhältnis. Man unterscheidet zwischen dem Schnuppern als Schulveranstaltung und dem Schnuppern als individuelle Berufsorientierung.

Schnuppern als Schulveranstaltung

    • für Schülerinnen und Schüler im 8., 9., 10. Schuljahr
    • der ganze Klassenverband darf gleichzeitig schnuppern
    • kranken- und unfallversichert wie im Unterricht

Schnuppern als individuelle Berufsorientierung

    • für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe
    • individuell für einzelne Schülerinnen und Schüler möglich
    • bis zu 5 Tage pro Unterrichtsjahr (bis zu 15 Tage in den Ferien)
    • Erlaubnis durch Klassenvorstand
    • Initiative geht von den Eltern aus

Die Schülerin bzw. der Schüler darf zu keiner Arbeit verpflichtet werden, es gibt keine Weisungspflicht (Ausnahme: Sicherheitsvorschriften) und es darf keine Eingliederung in die betriebliche Organisation stattfinden, da ansonsten ein Arbeitsverhältnis entsteht.

Weitere Infos finden Sie hier und hier (WKO).