Ferialjob
Ferialjobs sind für Schülerinnen, Schüler oder Studierende, die sich in den Sommermonaten etwas dazu verdienen wollen. Sie stehen in einem echten Dienstverhältnis und unterliegen damit auch den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Merkmale:
- Der Betrieb benötigt Aushilfe, z.B. für Urlaubsvertretungen, die Bewältigung von Arbeitsspitzen oder sonstige anfallende Arbeiten. Es besteht daher eine Arbeitspflicht gegenüber dem Betrieb. Ferialarbeitende sind demnach „echte“ Arbeitnehmerinnen bzw. -nehmer
- Das Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein befristetes.
- jedwede Arbeit ist möglich, Bezug zur Schul-/Ausbildung ist nicht nötig
- Weisungsgebundenheit gegeben
Entlohnung:
- Entgelt laut Kollektivvertrag, Überbezahlung durch Vereinbarung möglich
- Anspruch auf Sonderzahlungen
Versicherung:
- Pflichtversicherung in der Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
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