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Jugendschutz in Salzburg

Das Salzburger Jugendgesetz

Das Salzburger Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Salzburg. Im Jugendgesetz ist zum Beispiel festgelegt, wie lange du ausgehen darfst, ab wann du welche alkoholischen Getränke oder Nikotinprodukte konsumieren darfst und vieles mehr. Es gibt dir, deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aber auch Unternehmern (z.b. Trafik, Gastronomie, etc.) einen rechtlichen Rahmen vor.

Jugendschutz von A-Z

Alkohol darfst du generell erst ab 16 Jahren konsumieren. Ab 16 Jahren darfst du nicht gebrannten Alkohol trinken. "Harte" Getränke, genauso wie Alkopops, Mischgetränke und die meisten alkoholischen Cocktails sind erst ab 18 Jahren erlaubt, da diese gebrannten Alkohol enthalten.

ab 16 Jahren: nicht gebrannter Alkohol (Bier, Wein...)
ab 18 Jahren: gebrannter Alkohol (Vodka, Shots, Alkopops...)

Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Ausgehzeiten (d.h. die Zeit in der unter 18-Jährige ohne Begleitperson im öffentlichen Raum alleine unterwegs sein dürfen).

< 12 Jahren    bis 21 Uhr (nur in Salzburg geregelt)
12-14 Jahre    bis 23 Uhr
14-16 Jahre    bis 1 Uhr
ab 16 Jahren   unbegrenzt

Auch hier steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Zentrum. Daher sind folgende Dinge verboten, wenn sie besonders brutal, diskriminierend oder pornographisch sind:

  • Medien (z.B. Filme)
  • Datenträger (z.B. Computerspiele)
  • Gegenstände (z.B. Softguns)
  • Dienstleistungen (z.B. Telefonsex)
  • oder Veranstaltungen (z.B. Erotik-Messen).

Fürs Alleine-Reisen gibts nur in Salzburg und Tirol gesetzliche Regelungen. Tipp: Du solltest vielleicht bei deiner Unterkunft im Voraus abklären, ob du als Minderjährige/r alleine einchecken darfst oder nicht. Manchmal kann eine Einverständniserklärung deiner Eltern helfen.

< 14 Jahren    reisen und übernachten nur mit Aufsichtsperson erlaubt
14-16 Jahre    alleine reisen und übernachten erlaubt, falls unbedenklich aus Sicht des Jugendschutzes
ab 16 Jahren   alleine reisen und übernachten erlaubt

Voraussetzung bei all diesen Themen ist natürlich immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten!

Jeglicher Konsum von Zigaretten, Tabakerzeugnissen (wie Schnupftabak oder Kautabak), Wasserpfeifen und elektronischen Versionen dieser Produkte (E-Shishas, E-Zigaretten etc.) ist für unter 18-Jährige verboten.

Sollte eigentlich klar sein - aber der Besuch von Bordellen, Nachtlokalen, Peepshows und dergleichen ist für Kinder und Jugendliche verboten. Und zwar für alle unter 18 Jahren!

Gleiches gilt auch für Casinos und Wettbüros, da Jugendliche vor Glücksspiel geschützt werden sollen. Demnach sind alle Formen des Glücksspiels für unter 18-Jährige verboten, sofern Geld eingesetzt wird, wie u.a. bei öffentlichen Wetten, Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen um Geld, Lotto oder Toto.

Erlaubt sind aber z.B. Gewinnspiele und Preisausschreiben (sofern die Teilnahmebedingungen minderjährige TeilnehmerInnen nicht ausschließen), sowie behördlich genehmigte Tombolas.

Das Jugendschutzgesetz ist wichtig, weil es dich und andere Jugendliche vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen schützt. Es betrifft alle jungen Menschen unter 18 Jahren und soll Schritt für Schritt zu Eigenverantwortung und Selbstständigkeit für das eigene Leben anleiten.

Jugendschutz in Österreich

Österreichweit gelten seit 1. April 2019 in jedem Bundesland (Ausnahme Oberösterreich) dieselben Regeln, wenn es um Alkohol, Ausgehen und Rauchen geht - trotzdem gibt es noch manche Jugendschutzbestimmungen, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Infos dazu findest du am Österreichischen Jugendportal.

Auch wenn du im Ausland bist, solltest die jeweiligen Bestimmungen dort beachten. Infos dazu findest du auf www.protection-of-minors.eu (EU) oder bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Strafen bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen:

Je nachdem in welchem Land du gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt, gelten andere Strafen. Einen Überblick über die anderen Bundesländer findest du auf oesterreich.gv.at. In Salzburg müssen Jugendliche je nach Art deines Verstoßes mit einer Geldstrafe von bis zu 220€ rechnen. Für Erwachsene, Erziehungsberechtigte, Aufsichtspersonen oder Unternehmer gelten andere Strafen.

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