Corona & Fakten
Verständliche Corona Fakten
Es ist völlig normal, wenn du nicht mehr durchblickst, bei all den Änderungen und immer neuen Maßnahmen. Wir fassen hier verständliche Corona Fakten aus gesicherten Quellen sowie die aktuell gültigen Maßnahmen für Salzburg und Österreich zusammen.
3. Lockdown in Österreich: 26.12.2020-7.2.2021 (Stand 18.1.)
Schüler:innen aller Schulen (außer die der Sonderschulen) werden bis zu den Semesterferien via Distance-Learning unterrichtet. Nach derzeitigem Stand (18.1.2021) soll nach den Semesterferien, in Salzburg also ab 15. Februar 2021 mit Schichtbetrieb wieder gestartet werden. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Weitere Details gibts unter "Corona & Schule".
Neu seit 17.1.2021:
- FFP2-Maskenpflicht ab 25.1.2021
- Schulen bleiben bis zu den Semesterferien im Distance-Learning
- Mindestabstand von zwei Metern statt einem
Weiterhin gelten:
- Ausgangsbeschränkungen auch untertags
- Schließen von Geschäften
- Schließen von körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Masseur...)
- Schließen von Restaurants, Wirtshäusern, Cafés, Bars etc.
- Schließen von Hotels
- Schließen von Theater, Museen, Freizeiteinrichtungen
Die Maßnahmen des 3. Lockdowns wurden am 17. Jänner 2021 bis vorerst 7. Februar 2021 verlängert.
Beachte auch: Die Ausgangsbeschränkungen dürfen nur für 10 Tage verhängt werden, können danach aber um weitere 10 Tage verlängert werden.
Wie beim letzten harten Lockdown bleiben folgende Geschäfte offen:
- Lebensmittelgeschäfte
- Gesundheitsbedarf: Drogerien, Apotheken
- nicht körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie z.B.
- Post, Bank, Trafik
- Putzereien, Schneidereien, Versicherungen
- KFZ- und Fahrradwerkstätten
- Tankstellen
Außerdem dürfen Geschäfte (außer Apotheken und Tankstellen) nur zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet haben.
Alle Infos zu den kostenlosen, freiwilligen Corona-Tests findest du auf salzburg.gv.at/coronatests.
Infos zur Covid-19-Impfung findest du auf oesterreich.gv.at, in den FAQs des Gesundheitsministeriums, sowie beim Land Salzburg.
Verständlich aufbereitete Infos für Jugendliche am Jugendportal sind gerade in Arbeit und werden so bald als möglich hier verlinkt!
FAQs zu Covid-19-Tests, Impfung & FFP2-Maskenpflicht
Alle Infos zu den kostenlosen, freiwilligen Corona-Tests findest du auf salzburg.gv.at/coronatests.
Infos zur Covid-19-Impfung findest du auf oesterreich.gv.at, in den FAQs des Gesundheitsministeriums, sowie beim Land Salzburg.
Verständlich aufbereitete Infos für Jugendliche am Jugendportal sind gerade in Arbeit und werden so bald als möglich hier verlinkt!
In öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie im Handel (Supermärkten, Apotheken, Post, Bank, Tankstelle, etc.) muss ab 25.1.2021 eine FFP2-Maske getragen werden. Wer schon eine hat, soll sie möglichst auch früher schon nutzen.
Die FFP2-Masken soll es bald auch in Supermärkten zu kaufen geben.
Die Maskenpflicht gilt für alle ab 6 Jahren, die keine ärztliche Bestätigung haben, aus medizinischen Gründen keine Maske tragen zu können. Ab welchem Alter die FFP2-Maskenpflicht gilt, wird noch diskutiert. Infos folgen!
FAQs zu den aktuellen Ausgangsbeschränkungen
Während des derzeitigen Lockdowns (26.12.2020-7.2.2021) sollst du möglichst wenig Kontakt zu Menschen haben, mit denen du nicht im selben Haushalt wohnst. Du darfst dein Zuhause also nur aus bestimmten Gründen verlassen und musst sonst zu Hause bleiben.
Ab 26. Dezember darf man sein Zuhause nur in folgenden Ausnahmefällen verlassen:
- bei Gefahr
- um anderen zu helfen
- um Grundbedürfnisse zu erfüllen z.B.
- Kontakte mit Lebenspartner:innen
- Kontakte mit "einzelnen engsten Angehörigen" und "einzelnen engsten Bezugspersonen" (zu denen man normalerweise mehrmals wöchentlich Kontakt hat)
- für die Arbeit, wenn erforderlich
- Bewegung im Freien (Sport alleine, Spazieren gehen...)
- unaufschiebbare behördliche Termine
- pädagogische Gespräche, Beratungs- und Informationsarbeit
Ja, auch wenn ihr nicht zusammenwohnt, dürft ihr euch besuchen und beieinander übernachten. Den:die Partner:in zu sehen gilt als Grundbedürfnis.
Der private Wohnraum wird nicht geregelt und kontrolliert. Es wird aber empfohlen, die Kontakte auch zu Hause stark einzuschränken, möglichst wenig verschiedene Personen zu treffen (offiziell erlaubt sind "einzelne enge Angehörige" (= Geschwister, Eltern, (volljährige) Kinder) und "einzelne enge Bezugspersonen" (die man normalerweise mehrmals wöchentlich trifft)) und die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.
Auch gilt der Besuch bei Freunden nicht als Grund sein Zuhause zu verlassen, außer es handelt sich um eine "einzelne enge Bezugsperson", die man normalerweise mehrmals wöchentlich trifft (=Grundbedürfnis).
Wenn die Polizei dich draußen antrifft, musst du glaubhaft erklären können, warum du das darfst - siehe Ausnahmen. Das kann z.B. sein, weil dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt und du Abstand brauchst oder beim Laufen Dampf ablassen musst; weil du am Weg zu deiner:m Freund:in bist; weil du deine:r Nachbar:in hilfst; weil du Lebensmittel einkaufen gehst, etc.
Wenn die Polizei dir nicht glaubt und du eine Strafe bekommst, kannst du dich von der KIJA Salzburg (kija@salzburg.gv.at oder 0662/430550) beraten lassen oder allgemeine Tipps und Infos zum Thema Einspruch bei unseren Kolleg:innen von WienXtra nachlesen.
Wenn die Polizei dir nicht glaubt, dass du z.B. NICHT gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, sondern ein Recht hast auf der Straße zu sein (z.B. am Weg zu deiner:m Freund:in) und du deiner Meinung nach zu Unrecht eine Strafe bekommst, kannst du dich von der KIJA Salzburg (kija@salzburg.gv.at oder 0662/430550) beraten lassen oder allgemeine Tipps und Infos zum Thema Einspruch bei unseren Kolleg:innen von WienXtra nachlesen.
Nein. Sport im Freien ist nur erlaubt, wenn es zu keinem Körperkontakt kommt. Das lässt sich bei Fußball (o.ä.) leider oft nicht vermeiden und deshalb ist das Fußballspielen während des Lockdowns leider verboten. Ausgenommen sind Profisportler:innen.
Das ist derzeit leider noch nicht klar. Sobald es gesicherte Infos dazu gibt, erfahrt ihr sie hier!
Nein, wenn du dort den ganzen Nachmittag mit deinen Freunden abhängen willst. Ja, wenn du mit JUZ-Mitarbeiter:innen sprechen willst. Viele Jugendzentren sind außerdem auch online für dich da - check, wie dein JUZ den Lockdown meistert.
Gesicherte Informationen
Garantiert keine Fake News, sondern die Fakten von Land Salzburg, Bundesministerium und weiteren verlässlichen Quellen sind hier für dich verlinkt:
- 7.1.2021: aktuelle Maßnahmen + regionale Ausnahmen/Zusätze für Salzburg(Gesundheitsministerium)
- Jugendportal: aktuelle, geprüfte Infos für Jugendliche
- Corona-Ampel (österreichweit) + Bildungsampel für Salzburgs Schulen
- Gesundheitsministerium:
- aktuelle Infektionszahlen
- FAQs rund um Corona, Impfung, Tests, Maßnahmen...
- Bildungsministerium:
- Informationen auf oesterreich.gv.at
- Informationen des Land Salzburg
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
- Johns Hopkins CSSE
Hotlines für Fragen rund um den Virus
- AGES Hotline für allgemeine Fragen zum Corona-Virus und zur Covid-19-Impfung: 0800 555 621
- Gesundheitstelefon für Kontaktpersonen mit Symptomen: 1450
Corona FakeNews & Mythen
- allgemeine Tipps um Fake News zu enttarnen
- Corona & Fake News - Lehrmaterial für Lehrkräfte, vom Bundesnetzwerk der Österreichischen Jugendinfos (BÖJI)
- Digitale Helden - kostenloses Webinar zum Thema Corona & Fake News (für Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen)
- Correctiv.org - Faktencheck zum Coronavirus (uvm.)
- EU vs. Disinfo - Faktencheck auf EU-Level
- Mimikama.at - Faktencheck zum Coronavirus (uvm.)
- EscapeFake.org - interaktiver Augmented-Reality-Escape-Room für 14-18 Jährige (kostenlos, zum selbst durchführen)
