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Zivilersatzdienst in Österreich

Anerkannte Alternativen zum regulären Zivildienst

Alternativ zum regulären Zivildienst, kannst du in Österreich auch einen der folgenden Dienste ableisten. 

Weitere Infos zu diesen Formen des freiwilligen Engagements findest du in unserem Infoheft "Bundesheer und Zivildienst"oder auf unserer Website unter >> Freiwillig arbeiten in Österreich << .

Wenn du deinen Zivildienst gerne im Ausland absolvieren möchtest, informiere dich auf unserer Homepage unter >> Zivildienstersatz im Ausland <<

Daten & Fakten zum anerkannten Zivildienstersatz

  1. Gib die Zivildiensterklärung innerhalb von 6 Monaten nach der Stellung beim Militärkommando Salzburg ab. Das Formular gibt’s bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA). Anschließend erhältst du den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht von der ZISA zugeschickt.
     
  2. Teile der Zivildienstserviceagentur bitte ehestmöglich dein Interesse an einem dieser Dienste mit, am besten per E-Mail an: info@zivildienst.gv.at. Bitte Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Informationen zum geplanten Dienst (Welcher Dienst? Wo? Wann?) angeben.
     
  3. Dann beginnt die Bewerbungsphase bei den Einsatzstellen für dich. Außerdem musst du selbständig eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit deiner Einsatzstelle (einer anerkannten Trägerorganisation) abschließen. Sende eine Kopie dieser Vereinbarung bitte ehestmöglich an die Zivildienstserviceagentur unter  info@zivildienst.gv.at, damit du nicht zum Zivildienst zugewiesen wirst!
     
  4. Nach Ableistung des Freiwilligen Sozialjahres, Umweltschutzjahres oder Auslandsjahres erhältst du ein Zertifikat von deiner Trägerorganisation. Eine Kopie des Abschlusszertifikats ist wieder an die Zivildienstserviceagentur zu senden. Diese schickt dir anschließend eine Bestätigung, dass du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wirst.

--> Weitere Informationen zum Ablauf findest du auf der Webseite der Zivildienstserviceagentur.

Falls du den Dienst vorzeitig beenden musst, werden die bereits absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese zwei Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate sind als Zivildienst zu leisten.